• Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den technischen Überwachungsverein, z.B. TÜV
  • der Heizung ( Sicherheitsventile, Abgaswert, Druck und Heizölbehälter)
  • den Aufzügen ( Haupt- und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen)
  • den Blitzschutzanlagen ( Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierung)
  • den Lüfteranlagen ( z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellerräumen )
  • den Notbeleuchtungen ( im Haus )
  • den kraftbetätigten Garagentoren
  • den Brandschutzeinrichtungen, einschließlich Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Druckprüfung der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Kontrolle der Brandschutztüren und Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern etc.
  • Terminvereinbarungen, Mängelbeseitigung und Abrechnung