
- Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den technischen Überwachungsverein, z.B. TÜV
- der Heizung ( Sicherheitsventile, Abgaswert, Druck und Heizölbehälter)
- den Aufzügen ( Haupt- und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen)
- den Blitzschutzanlagen ( Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierung)
- den Lüfteranlagen ( z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellerräumen )
- den Notbeleuchtungen ( im Haus )
- den kraftbetätigten Garagentoren
- den Brandschutzeinrichtungen, einschließlich Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Druckprüfung der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Kontrolle der Brandschutztüren und Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern etc.
- Terminvereinbarungen, Mängelbeseitigung und Abrechnung
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