• Einberufung und Durchführung einer jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung incl. Protokollführung. Die Verwaltung führt den Vorsitz, gibt ihre Empfehlungen zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift.
  • Um einen zügigen und reibungslosen Ablauf in der Eigentümerversammlung sicherzustellen, bereitet die Verwaltung Beschlussentwürfe zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung vor.
  • Eine unbegrenzte Anzahl außerordentlicher Eigentümerversammlungen.