Die Aufgaben einer Mietverwaltung

Die Mietverwaltung wird mit Tätigkeiten rund um Vermieten, Durchführen und Abwickeln von Mietverhältnissen durch den Eigentümer (natürliche Person, mehrere Personen oder auch juristische Personen sind hier möglich) einer Immobilie betraut.

Aufgaben Hausverwaltung: Die Mietverwaltung kann mehrere Wohneinheiten, ganze Mietshäuser aber auch Einfamilienhäuser umfassen. Festgelegt werden die Tätigkeitsfelder in einem Verwaltervertrag. Darin enthalten können neben der Finanzbetreuung auch die Überwachung von Zahlungspflichten, Buchhaltung, Betriebskostenabrechnung, bauliche und technische Betreuung, Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten und vieles mehr sein.

Was ist eine Mietverwaltung und wo liegt der Unterschied zur WEG-Verwaltung? Anders als die WEG-Verwaltung muss sich die Mietverwaltung nicht um Vorbereitung sowie Durchführung von Eigentümerversammlungen kümmern. Der Mietverwalter sollte sich jedoch mit dem Eigentümer rund um das Aufgabenfeld abstimmen und alle Kernanforderungen in einem Vertrag festhalten.